[sam id=“2″ codes=“true“]Seit einiger Zeit ist es möglich, Urheberrechtsverletzungen bei Google zu melden. Gemeldete Links werden von Google überprüft und gegebenenfalls aus dem Index entfernt. Seit Montag den 13.08.2012 fließen diese Berichte aktiv in die Rankings in den Google SERPs mit ein. Welche Kriterien spielen dabei eine Rolle? Und wie wird der neue Rankingfaktor bewertet?
Urheberrechtsverletzungen melden
Wie erfährt Google von einer Urheberrechtsverletzung? Seit einiger Zeit kann man diese bei Google melden. Die Anzahl der gemeldeten Verstöße nimmt dabei rapide zu. Das Ausmaß dieser Entwicklung wird deutlich, wenn man sich mit dem Google Transparency Report auseinandersetzt. Dieser zeigt, dass alleine im letzten Monat annähernd 4,5 Millionen URLs angezeigt worden sind. Und diese Zahl ist stark ansteigend, wie die nachfolgende Grafik belegt.
Der Ranking Faktor
Google macht klar, dass nicht jede Website, gegen die ein ein Urheberrechtsverstoß gemeldet worden ist, aus dem Index entfernt wird. Die Anzahl der Verstöße ist hierbei ausschlaggebend. Wie dem offiziellen Google-Blog zu entnehmen ist, führt eine Häufung der Verstöße zu einer Abwertung innerhalb der Suchergebnisse.
Also gerade bei Webseiten, die sich dem Austausch von illegalen Dateien widmen, wird es in der nächsten Zeit also zu massiven Verlusten im Suchmaschinen-Ranking kommen. Das ist für mich auch durchaus nachvollziehbar, denn die Websites verstoßen gegen geltendes Recht und haben im Internet eigentlich nichts zu suchen.
Dabei gilt es aber zu bedenken, dass Google nicht entscheiden kann, welche Website wirklich Urheberrechtsverletzungen aufweist und welche nicht. Fakt ist also: Wenn meine Website bei Google gemeldet wird, kann ich gegen diese Abwertung vorgehen, notfalls auch gerichtlich. Google weist klar darauf hin, dass nur Urheberrechtsinhaber wissen, ob eine Verletzung vorliegt. Und nur Gerichte können eine mögliche Verletzung rechtsgültig klar stellen.
Google zeigt, dass bei einer Häufung von von Meldungen zwar das Ranking verloren gehen kann, die Webseite aber nicht komplett aus dem Index gestrichen wird, es sei denn, der Urheber reicht einen gültigen Antrag ein, der eine Urheberrechtsverletzung deutlich macht. Letztere kann aber nur durch ein Gericht bestätigt werden.
Also kurz zusammengefasst: Je mehr Meldungen über eine Urheberrechtsverletzung gegen eine Webseite bei Google eingehen, desto gravierender wird die Webseite durch Google abgestuft und verliert dadurch Ranking.
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