Seit einigen Wochen hört und ließt der eifrige Internetnutzer immer wieder vom Leistungsschutzrecht. Gerade in den letzten Tagen schnappen die Wellen zu diesem Thema höher und höher. Doch was verbirgt sich hinter dem Leistungsschutzrecht und warum ist diese Debatte auch für Webmaster interessant? Müssen auch kleine Blogger und Webmaster bald zahlen? Hier die Fakten.
Was ist das Leistungsschutzrecht – Die Fakten
In Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern dieser Erde, gilt das so genannte Urheberrecht. Wer ein Bild malt, ein Musikstück schreibt oder einen Text verfasst, wird vom deutschen Urheberrecht geschützt. Möchte ein fremder Dritter die Leistung nutzen, muss dafür eine Abgabe geleistet werden.
Suchmaschinen wie Google, Yahoo, Bing und Co. nutzen fremde Inhalte in ihren Suchergebnissen. Prominentes Beispiel: Google-News! In Google-News werden Nachrichten und Pressemeldungen gesammelt, kategorisiert und für den Nutzer aufbereitet dargestellt. Die Überschrift und der Teaser (Einleitungstext) sind jedoch keineswegs das geistige Eigentum von Google. Stattdessen sind diese Texte durch das Urheberrecht geschützt.
Google vs. Verleger
Es existieren zwei Meinungen. Die Verleger wollen ihr vermeintlich geistiges Eigentum schützen. Ich schreibe hier mit Absicht „vermeintlich“, denn eigentlich ist es ja das geistige Eigentum der Autoren hinter diesen Texten. Die Verleger möchten für die Nutzung ihres geistigen Eigentum entlohnt werden.
Hier übrigens ein schönes Video, dass das Thema einmal bewegt darstellt.
Die Suchmaschinen möchte Inhalte für Suchende verfügbar machen. Natürlich, das muss an dieser Stelle gesagt werden, geht es dabei um die Generierung von Umsätzen in Form von Werbung. Den Suchmaschinen ist daran gelegen, für die Nutzung der Inhalte keine Gebühren zu zahlen. Ihre Argumentation dazu ist logisch: Die Suchmaschinen leiten den Suchenden auf die Webseite des News Angebots weiter, sie generieren also Traffic für die Verleger.
Übrigens: Mit einer beispiellosen Kampagne, versucht Google das Leistungsschutzrecht zu verhindern.
Wer muss denn nun zahlen?
Mit einer der wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang ist die Frage nach dem „Wer“? Wer muss denn zahlen, wenn das Leistungsschutzrecht beschlossen wird? Vorrangig müssen gewerblich agierende Unternehmen zahlen. Dazu zählen vor allem die Suchmaschinen-Anbieter. Viele Webmaster und Blogger denken aber bereits einen Schritt weiter. Muss auch der kleine TechBlogger von nebenan für ein Zitat eine großen Zeitung eine Abgabe leisten? Und wenn das nicht passiert, werden Blogger dann bald wieder mit Abmahnungen überschwemmt?
Das sind berechtigte Fragen. Laut einer Aussage des ARD sind Blogger von dem Leistungsschutzrecht nicht betroffen. Allerdings wird im Gesetzesentwurf von Unternehmen gesprochen, die „für die eigene Wertschöpfung auf verlegerische Leistung“ zugreifen.
Über einen solchen Satz lässt sich spekulieren. Schaltet ein Blogger auf seiner Webseite Werbung, um damit einen Gewinn zu erzielen, greift er dann bei einem Zitat einer großen Zeitung für die eigene Wertschöpfung auf verlegerische Leistung zu? Kurz gefragt: Müssten kommerzielle Blogger zahlen? Das sind Fragen, die bisher unbeantwortet bleiben und die einen faden Beigeschmack hinterlassen.
Debatte im Bundestag
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde das Thema im übrigen im Bundestag behandelt. Die Vertreter der einzelnen Fraktionen lieferten sich eine Debatte um das Leistungsschutzrecht. Die einzelnen Meinungen und Argumenten lassen sich sehr gut in dem Artikel „Bundestag streitet übers geplante Leistungsschutzrecht“ nachvollziehen.
Fazit
Sollte das Leistungsschutzrecht tatsächlich eingeführt werden, bin ich sehr gespannt, wie sich die Dinge weiter entwickeln. Eins ist sicher: Es wird dann zu massiven Änderungen kommen. Zwei Möglichkeiten sind allemal denkbar.
Möglichkeit 1: Die Verleger fordern eine Abgabe von den Suchmaschinen. Die Suchmaschinen bezahlen diese Abgabe nicht, sondern schmeißen statt dessen alle Beiträge, für die bezahlt werden muss, aus dem Index. Das würde zu einem massiven Traffic Einbruch für die Verlage führen.
Möglichkeit 2: Die Suchmaschinen zahlen die Beiträge und verzichten freiwillig auf einen Teil ihres Gewinns. Bei dieser Variante würde es dann zu Preisverhandlungen zwischen den beiden Parteien kommen.
Ich gehe davon aus, dass sich die Verlage durchaus bewusst sind, welche Probleme auf sie zukommen wenn das Leistungsschutzrecht tatsächlich beschlossen wird. Aus diesem Grund muss man natürlich nach den Intentionen der Verlage fragen.
Meine Meinung: Verlage sollten sich lieber um Zukunftweisende Konzepte für ihren Internetauftritt kümmern, anstatt am alten System festzuhalten und weiter darauf zu beharren am Gewinn der Suchmaschinen beteiligt zu werden.
Lösungen gibt es bisher wenige. Einen Lösungsvorschlag findet ihr jedoch im Artikel „Die Lösung im LSR-Streit“ auf SEO-United.de
Was mich aber besonders interessiert. Was denkt ihr über das geplante Leistungsschutzrecht? Meint ihr Blogger und kleine Webmaster sind genauso in Gefahr, wie die großen Suchmaschinen? Spread the Word, ich freue mich über eine rege Diskussion!
Oneck says
Das LSR ist in seiner jetzt angedachten Form absoluter Schwachsinn. Google und Co. sollen dafür bezahlen, dass sie den Verlegern kostenlosen Traffic erzeugen und dass die Verleger nicht in der Lage sind, ein ordentliches Geschäftsmodell zu entwickeln. Wer Inhalte kostenlos ins Netz stellt, braucht sich nicht zu beklagen, wenn Links darauf gesetzt werden und auch Snippets generiert werden. So funktioniert das Internet nun mal.
Blogger sehe ich weniger gefährdet, weil alleinde der Aufwand des Auspürens von „Verstößen“ kaum in Relation zum Ertrag stehen dürfte. Es wird lediglich wieder ein paar Abmahnspezialisten geben, die das ausnutzen werden.
Michael says
Aber es geht ja genau darum, dass dann wieder ein paar Abmahnspezialisten kommen und die kleinen Blogs abmahnen. Das ist ja das traurige an der Sache.
Torsten says
Ich schließ mich Michael an. Denn Google an sich wird das nicht die Bohne interessieren, im schlimmsten Fall einigen sie sich mit den großen Verlagen. Aber wenn der kleine Blogger um die Ecke aus dem Handelsblatt verlinkt und evtl. noch etwas Inhalt mit anteasert, dann wird ihn zwar nicht das Handelsblatt abmUnd überprüft mal selbst, wieviel ihr so auf andere Inhalte verweist. Ich mach täglich eine Presseschau…
Malte says
Hey Michael, alles was man sonst noch dazu sagen kann kannst Du hier lesen: http://pip.net/monopoly
Michael says
Hi Malte,
ja habe ich auch schon gelesen. Sehr guter Artikel!
Sebastian says
Als Verfechter des Urheberrechts bin ich dafür, das es eine eindeutige Regelung zwischen Sumas und großen Verlagen gibt. Das muss nicht finanzieller Natur sein, aber man sollte da schon klare Grenzen setzen.
Zitate mit Gebühren zu versehen halte ich für absoluten Schwachsinn. Nur weil ich jemanden zitiere muss ich doch an denjenigen kein Geld bezahlen. Erinnert mich ein bisschen an die ganzen „abgeschriebenen“ Doktorarbeiten. Bis zu einem gewissen Grad ist alles noch in Ordnung, wer allerdings einen ganzen Artikel kopiert hat doch eh nicht viel von. Die Sumas strafen das als DC ab. Somit besteht da in meinen Augen keinerlei Vorteil und zusätzlichen Handlungsbedarf seitens der Verleger. 🙂
Hintje says
Wenn das Gesetz überhaupt durch kommt kippt es ohnehin wieder!
Gruss
Max Hintje
Nico says
Problem ist, Google missbraucht so langsam und immer mehr seine Macht und versucht mit allen Mitteln Geld zu verdienen und nicht auszugeben.
zur Frage: Ich würde mich dagegen wehren, wenn ich als Blogger/Webmaster zahlen muss; nicht aber wenn ich ein internet Riese bin.
Bernd says
Wir reden hier schlicht von Zensur durch die Hintertür. Man macht nun über den Geldbeutel, was man sonst nicht so leicht schafft.
Peter says
Selbst, wenn die Blogger davon ausgenommen werden, ist das dann wie bei der LKW Maut zu sehen. Nach der nächsten Wahl müssen dann auch die PKW Fahrer zahlen, was bei der Installation des Mautsystems immer verneint wurde. Heisst, auch, wenn jetzt die Blogger nicht zahlen müssen, dann werden sie in Zukunft zahlen dürfen.
Michael says
Hi Peter,
mit der Einschätzung könntest du Recht haben. Hoffentlich kommt es nicht so!